Nachdem von Seiten der Krankenkassen eine weitere Bezahlung der PCR-Testungen nicht mehr vorgesehen ist, beenden wir mit dem heutigen Tag entsprechend der Bekanntmachung durch die KV Baden-Württemberg unsere Tätigkeit als Corona-Schwerpunktpraxis.
PCR-Testungen erfolgen daher nur noch unter Angabe triftiger Gründe (Katalog liegt uns hier vor). Auf Selbstzahlerbasis bleibt dies weiterhin bestehnen, für alle anderen Fälle soll gem. Vorstellung des Gesetztgebers ein Schnelltest ausreichen.